WINTERDIENST

Wenn der erste Schnee fällt

WINTERDIENST

Wenn der erste Schnee fällt

Gehsteigschneeräumung ist verpflichtend für jeden Hausbesitzer!

Im Winter sind unsere Trupps tagtäglich rund um die Uhr unermüdlich im Einsatz, um Ihre Flächen - ob den Gehsteig, Parkplatz oder die Garagenausfahrt - von Schnee und Eis zu befreien.

Ganz nach Ihren individuellen Anforderungen übernehmen wir sämtliche Arbeiten, damit Sie jeden Tag in Ruhe Ihrer Arbeit nachgehen können.

Selbstverständlich geht auch gleichzeitig die gesetzliche Haftung für Unfälle an uns über. Sämtliche Kosten wie Bereitschafts-, Überstunden-, Nacht- und Feiertagszuschläge, Gerätekosten, Materialkosten, Fahrtkosten und eine Haftpflichtversicherung sind in den Pauschalen enthalten.

Wenn es draußen friert und schneit, heißt es für Hausbesitzer zu Streusand und Schneeschaufel zu greifen. Laut Gesetz ist man nämlich verpflichtet, von 6 Uhr bis 22 Uhr dafür zu sorgen, dass Passanten sicher über den Gehsteig gehen können. Am besten sorgt man also zeitgerecht dafür, dass genug Streugut und Gerätschaft bereit stehen. "Es kommt häufig vor, dass jemand zu einer Strafe oder Schadenersatz verurteilt worden ist, weil er es verabsäumt hat, Schnee, Eis oder auch rutschiges Laub zu entfernen. Und das kann teuer werden. Die Pflicht zur Räumung beschränkt sich nicht etwa auf den Bereich direkt vor der Hauswand oder dem Gartenzaun. Ist die von der Grundstücksgrenze nächstgelegene Gehsteigkante nicht mehr als drei Meter entfernt, muss das ganze Stück parallel zum Grundstück geräumt und gestreut werden. Ist kein Gehsteig vorhanden, muss man auf der Fahrbahn einen Meter für die Fußgänger schneefrei halten oder bestreuen. Alle anderen und weiter entfernt liegenden Teile der Straße fallen in den Verantwortungsbereich der Gemeinde. Nur Eigentümer unbebauter land- und forstwirtschaftlicher Liegenschaften sind von der Pflicht zur Gehsteigräumung befreit.

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